Verwirrung herrscht immer wieder, wenn es um die Anzahl der überbetrieblichen Modullektionen geht.
Gehen wir einmal der Tatsache auf den Grund: Massgebend für die Kalkulation der Lektionen ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/Informatikerin (Verordnung 47110).
Auszug aus der Verordnung über die berufliche Grundbildung
Art. 9 Überbetriebliche Kurse
1 Die überbetrieblichen Kurse umfassen mindestens 30 bis und höchstens 64 Tage zu 8 Stunden. Die kantonale Behörde bestimmt die gesamte Anzahl Tage für die überbetriebliche Bildung in Absprache mit den regionalen Lehrbetrieben und ihren Verbänden.
Jetzt rechnen wir das ganze in Lektionen oder Stunden um, dann erhalten wir für die Mindestvariante:
240 Stunden (30 Tage x 8 Stunden) oder
320 Lektionen (240h : 0.75, 1 Lektion = 0.75Stundenh)
Wir haben bei den überbetrieblichen Kursen bewusst auf die Schreibweise in Stunden verzichtet, da der Zeitbedarf in der Modulidentifikation ebenfalls in Lektionen angegeben wird.
Ein Modul hat einen üblichen Zeitbedarf von 40 Lektionen und die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl ÜK-Lektionen von 320 wird mittels 8 Kursmodulen erreicht.Ein ÜK-Modul wird in 5 Tagen zu 8 Lektionen abgehalten. Der terminliche Ablauf wird jeweils vom Kursleiter in Absprache mit den Teilnehmern am ersten Kurstag festgelegt. Um eine möglichst praxisnahe Umgebung zu schaffen, hat sich nachfolgende Variante bestens bewährt:
8 Lektionen ergeben umgerechnet 6 Stunden. Diese 6 Stunden werden wie folgt auf den Tag verteilt:
08:00 – 11:45 Uhr (dazwischen 20 min Pause)
13:00 – 16:15 Uhr (dazwischen 10 min Pause)
Die Zeiten können pro Tag etwas variieren, da in erster Linie die Tageszielerreichung im Vordergrund steht. So kann es vorkommen, dass einzelne Teilnehmer ihr Tagesziel um 18:00 Uhr erreichen, wo andere bereits um 15:00 Uhr fertig sind.