Salär nach der Lehre

Wie hoch können etwa Übertrittssaläre nach der Lehre angesetzt werden?

Immer wieder werden wir nach den Salären für Lehrabgänger gefragt. Nachfolgend unsere Empfehlung.

Für sehr gute Abgänger mit sehr anspruchsvollem neuem Job kann von folgender Empfehlung nach oben abgewichen werden. Dennoch sollte ein Einstiegssalär von CHF 60'000.00 das absolute Maximum darstellen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB stellt auf seiner Website einen Online-Lohnrechner zur Verfügung, mit welchem Sie die regional üblichen Löhne berrechnen können.

 

Verrechnungsansatz für Lernende

Zu welchem Ansatz können Leistungen von Lernenden verrechnet werden?

 

Ansätze für Informatik-Lernende: Lernende werden im Lehrbetrieb sinnvollerweise so oft als möglich in praktischen Projekten und Aufträgen eingesetzt. Die dem Lernenden übertragenen Arbeiten sollten so gewählt werden, dass sie dem Ausbildungsstand entsprechen und ihr/ihm die Möglichkeit geben, das in Berufsfachschule und Überbetrieblichen Kursen Gelernte zu vertiefen.

Einem Auftraggeber können im Rahmen der Berufslehre die Arbeitsstunden von Lernenden verrechnet werden. Die folgenden Ansätze sind als Empfehlungen zu verstehen und können von Betrieb zu Betrieb und den Fähigkeiten des einzelnen Lernenden abweichen:

1. Lehrjahr: CHF 30.00 bis 60.00 je Stunde
2. Lehrjahr: CHF 50.00 bis 80.00 je Stunde
3. Lehrjahr: CHF 70.00 bis 120.00 je Stunde
4. Lehrjahr: CHF 110.00 bis 140.00 je Stunde

Lohnempfehlungen für Lernende

Welches sind die Lohnmpfehlungen für Informatik Lernende?

Es existieren keine Regelungen, wie Gesamtarbeitsvertrag o ä. Wir empfehlen, anstelle eines allfälligen 13. Monatslohnes eine Gratifikation bei guten Leistungen zu entrichten.

     
1. Lehrjahr:

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

CHF 550.00

CHF 800.00

CHF 1'000.00

CHF 1'300.00

 

 

 

Stunden oder Lektionen?

Verwirrung herrscht immer wieder, wenn es um die Anzahl der überbetrieblichen Modullektionen geht.
Gehen wir einmal der Tatsache auf den Grund: Massgebend für die Kalkulation der Lektionen ist die Verordnung über die berufliche Grundbildung Informatiker/Informatikerin (Verordnung 47110).

 

Auszug aus der Verordnung über die berufliche Grundbildung
 

Art. 9 Überbetriebliche Kurse

1 Die überbetrieblichen Kurse umfassen mindestens 30 bis und höchstens 64 Tage zu 8 Stunden. Die kantonale Behörde bestimmt die gesamte Anzahl Tage für die überbetriebliche Bildung in Absprache mit den regionalen Lehrbetrieben und ihren Verbänden.

Jetzt rechnen wir das ganze in Lektionen oder Stunden um, dann erhalten wir  für die Mindestvariante:
240 Stunden (30 Tage x 8 Stunden) oder
320 Lektionen (240h : 0.75, 1 Lektion = 0.75Stundenh)

 

Wir haben bei den überbetrieblichen Kursen bewusst auf die Schreibweise in Stunden verzichtet, da der Zeitbedarf in der Modulidentifikation ebenfalls in Lektionen angegeben wird.
Ein Modul hat einen üblichen Zeitbedarf von 40 Lektionen und die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl ÜK-Lektionen von 320 wird mittels 8 Kursmodulen erreicht.Ein ÜK-Modul wird in 5 Tagen zu 8 Lektionen abgehalten. Der terminliche Ablauf wird jeweils vom Kursleiter in Absprache mit den Teilnehmern am ersten Kurstag festgelegt. Um eine möglichst praxisnahe Umgebung zu schaffen,  hat sich nachfolgende Variante bestens bewährt:
8 Lektionen ergeben umgerechnet 6  Stunden.  Diese 6 Stunden werden wie folgt auf den Tag verteilt:
08:00 – 11:45 Uhr (dazwischen 20 min Pause)
13:00 – 16:15 Uhr (dazwischen 10 min Pause)
Die Zeiten können pro Tag etwas variieren, da in erster Linie die Tageszielerreichung im Vordergrund steht. So kann es vorkommen, dass einzelne Teilnehmer ihr Tagesziel um 18:00 Uhr  erreichen, wo andere bereits um 15:00 Uhr fertig sind.