Zweck der Überbetrieblichen Kurse

Die Überbetrieblichen Kurse bilden die Ergänzung zur Berufsfachschule und zählen analog den Modulen
der Berufsfachschule zum Qualifikationsverfahren. Im Bildungsprogramm wird geregelt, welche
Module in Überbetrieblichen Kursen behandelt werden. Die zu erreichende Handlungskompetenz
ist verbindlich durch die Modulidentifikationen bestimmt. 

Überbetriebliche Kurse sind offizielle Module, welche auch mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen
werden. Die Noten werden ins Portfolio der betr. Schule eingebracht. Eine "Befreiung" im
früheren Sinn gibt es nicht mehr. Entsprechend haben alle Lernenden ausnahmslos alle Überbetrieblichen
Kurse zu besuchen. Dies geschieht nach kantonaler Regelung beim offiziellen ÜK-Beauftragten
(ILV), sofern der Lehrbetrieb nicht ausdrücklich die Bewilligung zur Schulung im eigenen
Institut oder zum Besuch in einer autorisierten Lehrwerkstätte hat (Gesuch an die kantonale Behörde
zu Händen des Ausbildungsberaters).

Kursadministration

Die Kurseinteilung erfolgt aufgrund der Meldungen der Berufsfachschulen, welcher Lernende an welchen Wochentagen Unterricht hat. Die Klasseneinteilungen finden unabhängig der Einteilung von der Berufsfachschule statt. Die ÜK-Module finden während der Arbeitszeit statt.

Die Kursdaten werden zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Eine Erinnerung zum Kursbesuch erfolgt in der Regel nochmals 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn per Mail an die Schul-Mailadresse des Lernenden. Der Lehrbetrieb erhält zu gleicher Zeit eine Mail-Kopie. .

Nach jedem Kurs wird dem Lernenden und dem Berufsbildner eine Rückmeldung über die Erlangung des Kompetenznachweises des Lernenden gegeben.

Organisation

Leistungen der Lehrbetriebe

Den Lehrbetrieben werden die Kurskosten entsprechend in Rechnung gestellt. Diese können für Mitglieder der Trägerschaft sowie für deren Nichtmitglieder unterschiedlich hoch sein.

Die Kurskosten orientieren sich an den Aufwendungen pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nach Abzug der Leistungen der öffentlichen Hand. Die Kurskosten dürfen nicht gewinnorientiert angesetzt werden. Die Bildung von zweckgebundenen Reserven ist hingegen zulässig.

Eine Umteilung vom einen in einen anderen gleichen Blockkurs kann ausschliesslich und nur in zwingenden Fällen durch den Lehrbetrieb beantragt werden, sofern eine solche Umteilung möglich ist.