Leistungen der Lehrbetriebe
Den Lehrbetrieben werden die Kurskosten entsprechend in Rechnung gestellt. Diese können für Mitglieder der Trägerschaft sowie für deren Nichtmitglieder unterschiedlich hoch sein.
Die Kurskosten orientieren sich an den Aufwendungen pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer nach Abzug der Leistungen der öffentlichen Hand. Die Kurskosten dürfen nicht gewinnorientiert angesetzt werden. Die Bildung von zweckgebundenen Reserven ist hingegen zulässig.
Eine Umteilung vom einen in einen anderen gleichen Blockkurs kann ausschliesslich und nur in zwingenden Fällen durch den Lehrbetrieb beantragt werden, sofern eine solche Umteilung möglich ist.