Die Überbetrieblichen Kurse bilden die Ergänzung zur Berufsfachschule und zählen analog den Modulen
der Berufsfachschule zum Qualifikationsverfahren. Im Bildungsprogramm wird geregelt, welche
Module in Überbetrieblichen Kursen behandelt werden. Die zu erreichende Handlungskompetenz
ist verbindlich durch die Modulidentifikationen bestimmt.
Überbetriebliche Kurse sind offizielle Module, welche auch mit einem Kompetenznachweis abgeschlossen
werden. Die Noten werden ins Portfolio der betr. Schule eingebracht. Eine "Befreiung" im
früheren Sinn gibt es nicht mehr. Entsprechend haben alle Lernenden ausnahmslos alle Überbetrieblichen
Kurse zu besuchen. Dies geschieht nach kantonaler Regelung beim offiziellen ÜK-Beauftragten
(ILV), sofern der Lehrbetrieb nicht ausdrücklich die Bewilligung zur Schulung im eigenen
Institut oder zum Besuch in einer autorisierten Lehrwerkstätte hat (Gesuch an die kantonale Behörde
zu Händen des Ausbildungsberaters).